Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 104

1 Neue Ausgaben setzen einen Verpflichtungskredit und

einen Budgetkredit voraus.

2 Die Gemeindeordnung regelt, ob und in welchem Umfang dem

Gemeindevorstand, der Schulpflege und einer eigenständigen Kom-

mission die Befugnis eingeräumt wird, im laufenden Rechnungsjahr

neue Ausgaben zu bewilligen, ohne dass ein Budgetkredit vorliegt. Die

Gemeindeordnung legt einen jährlichen Gesamtbetrag für neue ein-

malige und wiederkehrende Ausgaben fest.

Gebundene und

neue Ausgaben

Bewilligung

neuer Ausgaben

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VB.2018.00377 · zh (Art./§ 104 Abs. 2 GG)
Governmental Council Charter Review Authority Limits
Cited in the context of financial powers not violating superior law.
VB.2018.00377 · zh (Art. 104 Abs. 2 GG)
Cantonal Government's Limited Review of Municipal Ordinance on Financial Powers and School Board Attendance
Cited regarding the limitation of the Regierungsrat's review to legality in an approval procedure.