131.1
GGLC
CH-ZH
Art. 100 : Gemeindegesetz (GG)
Art. 100
d. Vorfinanzierungen von Investitionsvorhaben.
finanzierungen
a. im
Allgemeinen
d. Vorfinanzierungen von Investitionsvorhaben.
finanzierungen
a. im
Allgemeinen