Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.1 CH-ZH

Art. 4 : Staatsvertrag zwischen den Kantonen Zürich und Schaffhausen betreffend Festsetzung der Kantonsgrenze vom Urwerf (rechtsseitig) beziehungsweise der Zieglerschen Tonwarenfabrik (linksseitig) bis Langwiesen

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Art. 4

Diese neue Grenze soll durch Delegierte beider Vertrags-

kontrahenten auf gemeinsame Kosten vermarkt beziehungsweise durch

Hintermarken versichert werden.

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