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111.2 CH-ZH

Art. 1 : Vertrag zwischen den Ständen Zürich, Schwyz und St. Gallen betreffend die Festsetzung des Knotenpunktes, in welchem die Staatsgrenzen derselben auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen

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Art. 1

Der Knotenpunkt, in welchem die Grenzen der hohen

Stände Zürich, Schwyz und St. Gallen auf dem Zürichsee bei Rappers-

wil zusammenlaufen, liegt 100 Fuss westlich vom Löwenstein.

Vertrag zwischen den Ständen Zürich, Schwyz und St. Gallen betreffend die Festsetzung des Knotenpunktes, in welchem die Staatsgrenzen derselben auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen Art. 2 →

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