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111.1 CH-ZH

Art. 1 : Vertrag zwischen den Ständen Zürich und St. Gallen betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee bei Rapperswil

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Art. 1

Die Staatsgrenze zwischen den beiden Ständen Zürich

und St. Gallen auf dem Zürichsee bei Rapperswil läuft von der äussers-

ten Landmarke Nr. LXI am Gestade des Sees zwischen Kempraten

und Feldbach in gerader Linie nach einem Punkte, welcher 100 Fuss

westlich vom Löwenstein entfernt ist.

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