944.2
CH-ZG
§ 9 Gesetz über die Beherbergungsabgabe - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 9 Gesetz über die Beherbergungsabgabe · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Ermächtigung der Verkehrsvereine zur Erhebung von Kurtaxen vom 17. April 1975 aufgehoben.