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944.2 CH-ZG

§ 9 Gesetz über die Beherbergungsabgabe - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 9 Gesetz über die Beherbergungsabgabe · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Ermächtigung der Verkehrsvereine zur Erhebung von Kurtaxen vom 17. April 1975 aufgehoben.

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