943.12
CH-ZG
Kanton Zug 943.12
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten im Gastgewerbe
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1. Für das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten gelten analog die Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens.
§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten im Gastgewerbe
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1. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.