Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
933.281 CH-ZG

Kanton Zug 933.281

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Fischereirechte am alten Lorzenlauf werden auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Flussstrecke wie folgt auf den neuen Lorzenlauf verlegt

a) vom Jöchler bis zur Gemeindegrenze Baar/Zug: für Werner Herrmann, Rosental, Baar;

b) von der Gemeindegrenze Baar/Zug bis zum Zugersee: für die Korporation Zug.

2. Die Angelrechte der Korporation Baar-Dorf haften an der Strecke von Werner Herrmann, Rosental, Baar.

1. Der Kantonsratsbeschluss tritt sofort in Kraft.

2. Der Regierungsrat hat den Beschluss zu vollziehen.

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