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933.21 CH-ZG

§ 24 Gesetz über die Fischerei - Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 24 Gesetz über die Fischerei · Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Fischerei im Kanton Zug vom 25. Mai 1961 aufgehoben.

2. Dieses Gesetz tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung und der Genehmigung durch den Bund am 1. Januar 1995 in Kraft.

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