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933.21 CH-ZG

§ 23 Gesetz über die Fischerei - Änderung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 23 Gesetz über die Fischerei · Änderung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über die Organisation der Staatsverwaltung vom 10. April 1967 wird wie folgt geändert

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