932.13
CH-ZG
§ 14 Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 14 Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements wird das Reglement über die Jagdprüfung vom 9. Mai 2000 aufgehoben.