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932.13 CH-ZG

§ 14 Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 14 Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements wird das Reglement über die Jagdprüfung vom 9. Mai 2000 aufgehoben.

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