924.21
CH-ZG
Art. 4 Verwaltungsvereinbarung der Kantone Schwyz, Nidwalden und Zug über die Organisation und die Zusammenarbeit im Rahmen des Kontrolldienstes im Bereich des ökologischen Leistungsnachweises und der Label - Operative Umsetzung
Art. 4 Verwaltungsvereinbarung der Kantone Schwyz, Nidwalden und Zug über die Organisation und die Zusammenarbeit im Rahmen des Kontrolldienstes im Bereich des ökologischen Leistungsnachweises und der Label · Operative Umsetzung
1. Das Leitungsgremium erlässt das für die operative Umsetzung dieser Vereinbarung nötige Reglement.
2. Das Reglement umfasst insbesondere
a) den detaillierten Auftrag;
b) die Organisation;
c) die Verfahrensabläufe;
d) die Ressourcen;
e) die Finanzierung, soweit nicht durch diese Verwaltungsvereinbarung geregelt;
f) die Aus- und Weiterbildung.
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Gegenstand
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