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Art. 1 Verwaltungsvereinbarung der Kantone Schwyz, Nidwalden und Zug über die Organisation und die Zusammenarbeit im Rahmen des Kontrolldienstes im Bereich des ökologischen Leistungsnachweises und der Label - Gegenstand

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Art. 1 Verwaltungsvereinbarung der Kantone Schwyz, Nidwalden und Zug über die Organisation und die Zusammenarbeit im Rahmen des Kontrolldienstes im Bereich des ökologischen Leistungsnachweises und der Label · Gegenstand

1. Diese Verwaltungsvereinbarung regelt die Organisation, die Zusammenarbeit und den Vollzug des Auflagen- und Qualitätskontrolldienstes im Bereich des landwirtschaftlichen Beitragswesens, der Verordnung des Bundes über die Primärproduktion, der landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen der Veterinärgesetzgebung sowie der Label.

Gegenstand Art. 2 Verwaltungsvereinbarung der Kantone Schwyz, Nidwalden und Zug über die Organisation und die Zusammenarbeit im Rahmen des Kontrolldienstes im Bereich des ökologischen Leistungsnachweises und der Label →

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