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916.33 CH-ZG

Kanton Zug 916.33

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der Kanton Zug tritt mit Wirkung ab 3. Juli 2009 dem Verein Metropolitanraum Zürich als Mitglied bei.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt formell zu erklären.

2. Er bezeichnet die allfällige Vertretung des Kantons Zug in den politischen Vereinsorganen.

3. Die Volkswirtschaftsdirektion bezeichnet eine allfällige Vertretung des Kantons in den weiteren organisatorischen Einheiten des Vereins.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, für die Mitwirkung des Kantons Zug bei Zusammenarbeitsprojekten und/oder -massnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms des Vereins, welche nicht mit ordentlichen Vereinsmitteln finanziert werden, im Rahmen eines Maximums von 250’000 Franken pro Jahr, höchstens 150’000 Franken pro Projekt oder Massnahme abschliessend zu sprechen.

1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung am 3. Juli 2009 in Kraft.

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