915.21
SEVORDDS
CH-ZG
§ 5 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über Standortentwicklung (Standortentwicklungsverordnung; SEVO) - Berechnung des wirkungsorientierten Förderbeitrags
Wirkungsorientierte Förderung der Nachhaltigkeit
§ 5 Standortentwicklungsverordnung; SEVO · Berechnung des wirkungsorientierten Förderbeitrags
1. Der maximale jährliche wirkungsorientierte Förderumfang berechnet sich wie folgt: Anzahl der im massgebenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr eingesparten Tonnen CO₂eq gemäss § 4 Abs. 1 und 2 multipliziert mit 30 Franken.