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§ 5 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über Standortentwicklung (Standortentwicklungsverordnung; SEVO) - Berechnung des wirkungsorientierten Förderbeitrags

Wirkungsorientierte Förderung der Nachhaltigkeit
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§ 5 Standortentwicklungsverordnung; SEVO · Berechnung des wirkungsorientierten Förderbeitrags

1. Der maximale jährliche wirkungsorientierte Förderumfang berechnet sich wie folgt: Anzahl der im massgebenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr eingesparten Tonnen CO₂eq gemäss § 4 Abs. 1 und 2 multipliziert mit 30 Franken.

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