913.4
CH-ZG
Kanton Zug 913.4
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug»
Originalquelle öffnen
1. Der Kanton Zug beteiligt sich an der Initiative «Klima-Charta Zug+» mit maximal 1,58 Millionen Franken.
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug»
Originalquelle öffnen
1. Dieser Betrag wird in vier Tranchen an das Institut WERZ der Ostschweizer Fachhochschule jeweils per Anfang Jahr wie folgt ausgerichtet
a) 2023: 308 500 Franken
b) 2024: 452 000 Franken
c) 2025: 439 000 Franken
d) 2026: 380 500 Franken
2. Das Institut WERZ der Ostschweizer Fachhochschule führt zu diesem Zweck eine Kostenträgerrechnung.
3. Sollte das Projekt frühzeitig abgebrochen werden, reduziert sich der Beitrag des Kantons Zug anteilsmässig zu den eingesparten Kosten.
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug»
Originalquelle öffnen
1. Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt und erstattet dem Kantonsrat spätestens nach drei Jahren Bericht.