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913.3 CH-ZG

§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» (KRB Dekarbonisierung)

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§ 2 KRB Dekarbonisierung

1. Der Betrag wird gestaffelt auf das Jahr des Baubeginns des Demonstrators und auf das Folgejahr im Verhältnis von ca. zwei Dritteln zu einem Drittel ausbezahlt.

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