913.3
CH-ZG
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» (KRB Dekarbonisierung)
§ 2 KRB Dekarbonisierung
1. Der Betrag wird gestaffelt auf das Jahr des Baubeginns des Demonstrators und auf das Folgejahr im Verhältnis von ca. zwei Dritteln zu einem Drittel ausbezahlt.