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§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern

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§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern

1. Die Gewährung des Beitrages erfolgt unter der Bedingung, dass der Verein für die Kolonie Herdern sich verpflichtet, für Einwohner aus dem Kanton Zug mindestens vier Heimplätze zur Verfügung zu halten.

2. Der Regierungsrat wird beauftragt, mit dem Verein für die Kolonie Herdern eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.

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