868.7
CH-ZG
Kanton Zug 868.7
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an der «Stiftung Eichholz»
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1. Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Eichholz» wie folgt
a) * durch Einräumung eines unentgeltlichen Baurechts auf der kantonseigenen Liegenschaft Parzelle Nr. 391 im Eichholz, Gemeinde Steinhausen, im Ausmass von ca. 2500 m² Land für die Dauer von 99 Jahren als einmalige Leistung an den Bau.
b) * ...
2. Dem Kanton ist eine angemessene Vertretung im Stiftungsrat einzuräumen.[1]
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an der «Stiftung Eichholz»
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1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.
2. Der Regierungsrat hat den Beschluss zu vollziehen.