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§ 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung - Kompetenzen

Kantonale Amtsstelle
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§ 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung · Kompetenzen

1. Das KWA ist kantonale Amtsstelle im Sinne des AVIG.

2. ...

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