Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
841.714 ELKV CH-ZG

§ 2 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV) - Höchstbeträge

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 ELKV · Höchstbeträge

1. Die zusätzlich zur jährlichen Ergänzungsleistung vergüteten Krankheits- und Behinderungskosten entsprechen höchstens den in Art. 14 Abs. 3 - 5 ELG bezeichneten Beträgen.

← § 1 ELKV Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV) - Grundsatz § 3 ELKV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →