841.714
ELKV
CH-ZG
§ 2 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV) - Höchstbeträge
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 ELKV · Höchstbeträge
1. Die zusätzlich zur jährlichen Ergänzungsleistung vergüteten Krankheits- und Behinderungskosten entsprechen höchstens den in Art. 14 Abs. 3 - 5 ELG bezeichneten Beträgen.