Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
834.211 CH-ZG

Kanton Zug 834.211

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Volkswirtschaftsdirektion ist die zuständige Direktion gemäss § 1 Abs. 3 und § 8 EG Entsendegesetz.

1. Die tripartite Kommission behandelt als Einigungsamt Kollektivstreitigkeiten über das Arbeitsverhältnis

a) in allen dem Arbeitsgesetz unterstellten Betrieben;

b) in allen übrigen Betrieben mit mindestens 100 Arbeitnehmenden.

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

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