Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
834.21 CH-ZG

§ 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz) - Kontroll- und Sanktionsbehörde

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 EG Entsendegesetz · Kontroll- und Sanktionsbehörde

1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist die Behörde im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Bst. d und Art. 9 Abs. 2 des Entsendegesetzes.

← § 3 EG Entsendegesetz Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz) - Tripartite Kommission § 5 EG Entsendegesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →