834.21
CH-ZG
§ 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz) - Kontroll- und Sanktionsbehörde
§ 4 EG Entsendegesetz · Kontroll- und Sanktionsbehörde
1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist die Behörde im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Bst. d und Art. 9 Abs. 2 des Entsendegesetzes.