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834.21 CH-ZG

§ 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz) - Sekretariat

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§ 3 EG Entsendegesetz · Sekretariat

1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit führt das Sekretariat der tripartiten Kommission.

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