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834.21 CH-ZG

§ 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz) - Weitere Aufgaben

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§ 2 EG Entsendegesetz · Weitere Aufgaben

1. Die tripartite Kommission ist gleichzeitig das Einigungsamt gemäss Art. 30, 31 und 33-35 des Fabrikgesetzes.

2. Der tripartiten Kommission können weitere Aufgaben übertragen werden.

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