834.21
CH-ZG
§ 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz) - Weitere Aufgaben
§ 2 EG Entsendegesetz · Weitere Aufgaben
1. Die tripartite Kommission ist gleichzeitig das Einigungsamt gemäss Art. 30, 31 und 33-35 des Fabrikgesetzes.
2. Der tripartiten Kommission können weitere Aufgaben übertragen werden.