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831.521 CH-ZG

§ 8 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Wöchentliche Arbeitszeit

Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten
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§ 8 NAV Privathaushalt · Wöchentliche Arbeitszeit

1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 50 Stunden, verteilt auf maximal 5 1/2 Arbeitstage pro Woche.

2. Die im Arbeitsvertrag definierten regelmässigen Aktivitäten mit der zu betreuenden Person, beispielsweise das gemeinsame Essen, gelten als Arbeitszeit.

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