831.521
CH-ZG
§ 6 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Einsatz
Einsatz und Arbeitsbedingungen
§ 6 NAV Privathaushalt · Einsatz
1. Die arbeitnehmende Person ist gemäss ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten einzusetzen und falls nötig von der verantwortlichen arbeitgebenden Person entsprechend zu instruieren.