831.521
CH-ZG
§ 5 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Arbeitszeugnis
Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 5 NAV Privathaushalt · Arbeitszeugnis
1. Die arbeitnehmende Person kann jederzeit von der arbeitgebenden Person ein Arbeitszeugnis verlangen. Es gelten die Bestimmungen von Art. 330a OR.