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§ 5 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Arbeitszeugnis

Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 5 NAV Privathaushalt · Arbeitszeugnis

1. Die arbeitnehmende Person kann jederzeit von der arbeitgebenden Person ein Arbeitszeugnis verlangen. Es gelten die Bestimmungen von Art. 330a OR.

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