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831.521 CH-ZG

§ 28 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
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§ 28 NAV Privathaushalt · Übergangsbestimmung

1. Für alle unter dem bestehenden NAV Privathaushalt abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse treten 6 Monate nach Inkrafttreten dieses NAV die neuen Bestimmungen in Kraft.

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