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831.521 CH-ZG

§ 23 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Dienstaltersgeschenk

Dienstaltersgeschenk, Sozialversicherungen und Abgangsentschädigung
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§ 23 NAV Privathaushalt · Dienstaltersgeschenk

1. Einer langjährigen arbeitnehmenden Person wird folgendes Dienstaltersgeschenk ausgerichtet

a) 1/3 eines Monatslohns: nach 5 Dienstjahren

b) 2/3 eines Monatslohns: nach 10 Dienstjahren

c) ein ganzer Monatslohn: nach 15 Dienstjahren

2. Für das Dienstaltersgeschenk ist der durchschnittliche Lohn der letzten 12 Monate vor dem Fälligkeitsdatum massgebend.

3. Befindet sich die arbeitnehmende Person am Fälligkeitsdatum in gekündigtem Arbeitsverhältnis, hat sie keinen Anspruch auf das Dienstaltersgeschenk.

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