831.521
CH-ZG
§ 11 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Pausenregelung bei 24-Stunden-Betreuung
Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten
§ 11 NAV Privathaushalt · Pausenregelung bei 24-Stunden-Betreuung
1. Als Pause gilt die Zeit, während der die arbeitnehmende Person das Haus verlassen kann und der zu betreuenden Person nicht zur Verfügung steht. Dabei besteht für die arbeitnehmende Person auch keine telefonische Rufbereitschaft.
2. Die arbeitnehmende Person hat Anspruch auf mindestens 2 Stunden Pause pro Tag. Wurde in der vorhergehenden Nacht mehr als ein Arbeitseinsatz geleistet, beträgt die Pause mindestens 4 Stunden.