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§ 1 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) - Geltungsbereich

Geltungsbereich und Wirkung
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§ 1 NAV Privathaushalt · Geltungsbereich

1. Dieser Normalarbeitsvertrag (NAV) findet Anwendung auf alle Arbeits- und Lehrverhältnisse von arbeitnehmenden Personen, die mit einem Voll- oder Teilzeitpensum bei einem Privathaushalt im Kanton Zug beschäftigt sind. Er gilt auch für Personen, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung beschäftigt sind.

2. Er findet keine Anwendung auf ärztliche oder medizinische Pflege im Sinne der Krankenpflege-Leistungsverordnung.

3. Personen unter 18 Jahren können nicht für eine 24-Stunden-Betreuung angestellt werden. Für Arbeitsverhältnisse ohne 24-Stunden-Betreuung gilt die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung; ArGV 5) vom 28. September 2007 sinngemäss.

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