831.52
CH-ZG
Kanton Zug 831.52
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Für die Arbeits- und Lehrverhältnisse im Privathaushalt wird der nachstehende Normalarbeitsvertrag erlassen.
1. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1985 in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt wird der Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt vom 28. Dezember 1980 aufgehoben.
1. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen und im Amtsblatt zu veröffentlichen.