831.511
CH-ZG
§ 1 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis - Geltungsbereich
Geltungsbereich und Wirkung
§ 1 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis · Geltungsbereich
1. Dieser Normalarbeitsvertrag findet Anwendung auf alle Arbeitsverhältnisse, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem landwirtschaftlichen Haushalt im Kanton Zug eingegangen sind.