826.192.2
CH-ZG
Kanton Zug 826.192.2
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (2 Artikel)
Ziff. 1 Gebührentarif des Rettungsdienstes für Hilfeleistungseinsätze ohne medizinische Versorgung bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreuzes
Originalquelle öffnen
1. Bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreuzes, Kantonalverband Zug, stellt der Rettungsdienst den Benutzerinnen und Benutzern des Notrufsystems für einen Hilfeleistungseinsatz ohne medizinische Versorgung folgende Tarife in Rechnung
a) in den Gemeinden Zug, Baar, Steinhausen, Cham: Fr. 90.-
b) im übrigen Kantonsgebiet: Fr. 120.-
Ziff. 2 Gebührentarif des Rettungsdienstes für Hilfeleistungseinsätze ohne medizinische Versorgung bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreuzes
Originalquelle öffnen
1. Diese Verfügung tritt rückwirkend per 1. Januar 2004 in Kraft.