Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
826.192.2 CH-ZG

Kanton Zug 826.192.2

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreuzes, Kantonalverband Zug, stellt der Rettungsdienst den Benutzerinnen und Benutzern des Notrufsystems für einen Hilfeleistungseinsatz ohne medizinische Versorgung folgende Tarife in Rechnung

a) in den Gemeinden Zug, Baar, Steinhausen, Cham: Fr. 90.-

b) im übrigen Kantonsgebiet: Fr. 120.-

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