Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
826.14 CH-ZG

Kanton Zug 826.14

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der zwischen dem Kanton Zug und der Bürgergemeinde der Stadt Zug abgeschlossene Vertrag vom 31. Oktober 1979 betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug an den Kanton wird genehmigt.

1. Die Übernahmekosten von 3 Millionen Franken werden der Investitionsrechnung belastet und aus der Laufenden Rechnung abgeschrieben.

2. Sie werden aus den ordentlichen Steuereinnahmen und aus dem gesamten Betrag des Kantonsspital-Fonds 913 finanziert.

1. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung auf den 1. Januar 1981 in Kraft.

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