822.2
CH-ZG
Kanton Zug 822.2
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (1 Artikel)
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes
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1. Der Kanton stellt im Rahmen einer Überbrückungsfinanzierung den Betrieb der Notfallpraxis der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug sicher.
2. Die Unterstützung erfolgt mittels Ausrichtung einer Fallpauschale bei Vorliegen einer Tarifierungslücke.
3. Der Regierungsrat regelt das Weitere.