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Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen - Prüfregion Muri und Kelleramt

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Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen · Prüfregion Muri und Kelleramt

1. Die Prüfregion Muri und Kelleramt umfasst die Gemeinden des Bezirks Muri, ausgenommen Bettwil, und die Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Unterlunkhofen.

2. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (im Folgenden Strassenverkehrsamt AG genannt) kann im Einvernehmen mit dem Strassenverkehrsamt ZG die Prüfregion erweitern oder einschränken.

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