751.314
CH-ZG
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Festlegung der Bahnhaltestellen und der Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs - Inkrafttreten
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Festlegung der Bahnhaltestellen und der Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt zusammen mit dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 2007 in Kraft.