Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
751.312 CH-ZG

Kanton Zug 751.312

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Kantonale Aufsichts- und Bewilligungsbehörde gemäss Art. 36 der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) vom 4. November 2009 ist die Volkswirtschaftsdirektion.

1. Diese Verordnung tritt am 1. September 1999 in Kraft und wird im Amtsblatt veröffentlicht.

1. Die Einführungsverordnung zur schweizerischen Automobilkonzessionsverordnung vom 10. Dezember 1996 wird per 31. August 1999 aufgehoben.

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