Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
751.31 CH-ZG

§ 3 Gesetz über den öffentlichen Verkehr - Beteiligungen

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§ 3 Gesetz über den öffentlichen Verkehr · Beteiligungen

1. Der Kanton und die Gemeinden können sich an Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs beteiligen.

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