751.31
CH-ZG
§ 10 Gesetz über den öffentlichen Verkehr - Aufgehobene Erlasse
§ 10 Gesetz über den öffentlichen Verkehr · Aufgehobene Erlasse
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Erlasse aufgehoben
a) Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 3. September 1987;
b) Kantonsratsbeschluss betreffend Festlegung des kantonalen Busstreckennetzes vom 26. Mai 1988;
c) Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an der Gesamtreorganisation der elektrischen Strassenbahnen im Kanton Zug vom 30. November 1950.