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751.31 CH-ZG

§ 10 Gesetz über den öffentlichen Verkehr - Aufgehobene Erlasse

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§ 10 Gesetz über den öffentlichen Verkehr · Aufgehobene Erlasse

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Erlasse aufgehoben

a) Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 3. September 1987;

b) Kantonsratsbeschluss betreffend Festlegung des kantonalen Busstreckennetzes vom 26. Mai 1988;

c) Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an der Gesamtreorganisation der elektrischen Strassenbahnen im Kanton Zug vom 30. November 1950.

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