751.22
CH-ZG
§ 1 Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr · Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz regelt die Strassenverkehrssteuern.
2. Die Gebühren im Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr werden vom Regierungsrat festgelegt.