751.21
CH-ZG
§ 7 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation - Verfahren und Publikation
Verkehrsanordnungen
§ 7 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation · Verfahren und Publikation
1. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Signalisationsverordnung (SSV).
2. Dauernde Verkehrsanordnungen wie auch voraussehbare vorübergehende Verkehrsanordnungen sind zudem im Amtsblatt mit dem Hinweis auf die strafrechtlichen Sanktionen zu veröffentlichen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verkehrsanordnungen im Rahmen von Veranstaltungen gemäss § 10.