Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
751.21 CH-ZG

§ 7 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation - Verfahren und Publikation

Verkehrsanordnungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation · Verfahren und Publikation

1. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Signalisationsverordnung (SSV).

2. Dauernde Verkehrsanordnungen wie auch voraussehbare vorübergehende Verkehrsanordnungen sind zudem im Amtsblatt mit dem Hinweis auf die strafrechtlichen Sanktionen zu veröffentlichen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verkehrsanordnungen im Rahmen von Veranstaltungen gemäss § 10.

← § 6 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation Aufsichtsbehörde § 8 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →