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751.21 CH-ZG

§ 18 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation - Begriff und Signale

Strassensignalisationen
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§ 18 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation · Begriff und Signale

1. Signale im Sinne dieser Verordnung sind

1. * sämtliche in der SSV und den dazugehörenden Vorschriften des Bundes bezeichneten Strassensignale, einschliesslich Ortschaftstafeln, Wegweiser und Lichtsignale;

2. * die auf den Strassen angebrachten Markierungen gemäss den Vorschriften der SSV.

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