751.162
CH-ZG
§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse
§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse
1. Die Einwohnergemeinde Zug ist alleinige Eigentümerin der unter § 1 erwähnten Kanäle. Ebenso obliegt ihr der Unterhalt der Kanäle.