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751.162 CH-ZG

§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse

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§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse

1. Die Einwohnergemeinde Zug ist alleinige Eigentümerin der unter § 1 erwähnten Kanäle. Ebenso obliegt ihr der Unterhalt der Kanäle.

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