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751.162 CH-ZG

§ 2 Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse

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§ 2 Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse

1. Die Staatsverwaltung des Kantons Zug leistet an die Kanalisation gemäss § 1a-e einen einmaligen Beitrag von Fr. 90 000.- (Neunzigtausend).

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