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751.161 CH-ZG

§ 1 Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde erstellten Dorfbach- und Marktgass-Kanalisation, sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Ableitung des Katzenbaches in die Bahndamm-Kanalisation und Weiterführung der Dorf- und Bahndamm-Kanalisation in die Lorze

Eigentum und Unterhalt der Leitungen
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§ 1 Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde erstellten Dorfbach- und Marktgass-Kanalisation, sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Ableitung des Katzenbaches in die Bahndamm-Kanalisation und Weiterführung der Dorf- und Bahndamm-Kanalisation in die Lorze

1. Die 60 cm weite Zementrohrleitung von der Einmündung des Dorfbaches bei der alten Post bis zur katholischen Kirche und von da bis zum Bahndamm der SBB (sog. Dorfbach-Kanalisation) ist im Jahre 1910 von Kanton und Gemeinde gemeinsam zwecks Eindolung des Dorfbaches und Ableitung des Strassenwassers erstellt worden. Ebenso im Jahre 1921 die 45 cm weite Zementrohrleitung vom Bühlplatz durch die Marktgasse bis zur Einmündung in die Dorfbach-Kanalisation beim Rathaus, mit Abzweigung in die Bahndamm-Kanalisation der SBB (sog. Marktgass-Kanalisation). Die Leitung Kirche-Bahndamm, soweit sie in der Gemeindestrasse oder im Eigentum Dritter liegt, ist Eigentum der Einwohnergemeinde. Die übrigen Leitungen und Schächte sind Eigentum des Kantons.

Eigentum und Unterhalt der Leitungen § 2 Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde erstellten Dorfbach- und Marktgass-Kanalisation, sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Ableitung des Katzenbaches in die Bahndamm-Kanalisation und Weiterführung der Dorf- und Bahndamm-Kanalisation in die Lorze →

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