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§ 4 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2023-2030 - Kreditfreigabe

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§ 4 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2023-2030 · Kreditfreigabe

1. Der Kantonsrat gibt durch einfachen Beschluss aus dem Rahmenkredit die über 3,0 Millionen Franken (inkl. MWST) liegenden Kredite frei.

2. Der Regierungsrat gibt die übrigen Kredite frei. Er kann diese Befugnis der Baudirektion übertragen.

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