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§ 2 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2023-2030 - Rahmenkredit

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§ 2 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2023-2030 · Rahmenkredit

1. Zur Durchführung des Strassenbauprogramms wird ein Rahmenkredit in der Höhe von 250,1 Millionen Franken für Kantonsstrassen, öffentlichen Verkehr und Radstrecken bewilligt.

2. Die Kredite sind Bruttobeträge. Leistungen des Bundes und Dritter sind nicht enthalten.

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